RSV-Immunisierung
Ab Oktober beginnt die Saison der Immunisierung gegen das Respiratorische Syncytial Virus (RSV). Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Immunisierung aller Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison (Oktober-März).
Alle Säuglinge, die nach dem 01.04.25 geboren sind, dürfen ab sofort Termine zur Immunisierung vereinbaren. Es wird dafür von uns festgelegte Termine geben. Diese buchen Sie bitte ausschließlich telefonisch. Bitte schätzen Sie ab, ob Ihr Kind zum Zeitpunkt der Immunisierung bereits 5kg oder mehr wiegt, damit wir die richtige Dosis vorhalten können.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, lesen Sie den Aufklärungsbogen zur Immunisierung gründlich und füllen Sie diesen im Vorfeld online aus.
Da wir die Immunisierung möglichst vielen Familien ermöglichen möchten, sind wir darauf angewiesen, dass die Abläufe so reibungslos wie möglich funktionieren und bitten hier um Ihre Mitarbeit.
Etwaige Fragen, die Sie von der Einwilligung zur Immunisierung abhalten könnten, bitten wir deshalb im Vorfeld zu klären.
Für unsere GKV-versicherten Patienten ohne gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK):
Neugeborene haben in den ersten Lebenswochen häufig noch keine eGK. Hierbei ist es wichtig, dass Sie eine Versichterbescheinigung über die Versicherung der Mutter vorzeigen, damit die Abrechnung erfolgen kann. Anderenfalls müssen wir Ihnen den Betrag für die Immunisierung und das Medikament in Rechnung stellen. Ihre Krankenkasse wird Ihnen dies dann in aller Regel erstatten.
Für unsere privatversicherten Patienten:
Sie müssen sich bitte vorab ein Rezept in unserer Praxis abholen, dieses in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen und das Medikament zum Termin mitbringen.
Für Säuglinge, die vor dem 01.04.25 geboren sind, gibt es keine Zulassung von Nirsevimab und auch keine garantierte Übernahme der Kosten durch die GKV. Eine Immunisierung ist grundsätzlich im Rahmen des Off-Label-Use als individuelle Gesundheitsleistung /IGeL) zu den Konditionen von Privatversicherten möglich. Wir empfehlen jedoch aufgrund der Höhe der Kosten eine Übernahmeanfrage bei der Krankenkasse.