RSV-Infektion und passive immunisierung

Wie und wann kann mein Kind eine passive Immunisierung gegen RSV in unserer Praxis erhalten?

Die passive Immunisierung gegen das Respiratorische Syncytial Virus (RSV) ist seit Juli 2024 durch die Ständige Impfkommission (STIKO) für Neugeborene und Säuglinge vor bzw. in ihrer ersten RSV-Saison (Oktober – März) empfohlen. 

Wir möchten Ihnen diese Immunisierung sehr gern anbieten, es ist aber aktuell noch nicht absehbar, wann das Medikament zur Verfügung stehen wird. In Absprache mit den uns beliefernden Apotheken gehen wir davon aus, dass wir in der 2. Novemberwoche Nirsevimab vorrätig haben werden. 

Da alle Kinder, die zwischen dem 01.04.2024 und dem Beginn der RSV-Saison 2024/2025 geboren wurden bzw. werden, immunisiert werden sollen, werden wir die Kinder bündeln und gesammelt an zwei Nachmittagen immunisieren. Die hierfür vorgesehenen Termine sind der 20.11.2024 von 13:00 bis 18:00 Uhr sowie der 27.11.2024 von 13:00 bis 18:00 Uhr. Wir werden die Termine nach Eingang der Anmeldung vergeben und Ihnen den erstmöglichen Termin zuweisen. 

Aufgrund hoher Anfrage ist der Termin am 20.11.2024 bereits ausgebucht, daher werden alle folgenden Anmeldungen zunächst für den 27.11.2024 geplant. Ggf. werden wir einen weiteren Termin anbieten, dies geben wir hier rechtzeitig bekannt. 

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie das Infoblatt zu der Immunisierung und bringen dies bitte ausgedruckt und unterschrieben zur Immunisierung mit. Da wir das Angebot möglichst vielen Familien ermöglichen möchten, sind wir darauf angewiesen, dass die Abläufe so reibungslos wie möglich sind und bitten hier um Ihre Mitarbeit. 

Eine verbindliche Anmeldung zur Immunisierung ist über das unten stehende Formular möglich.

Wichtig:

Für Neugeborene ohne gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) auch innerhalb der ersten 30 Lebenstage, gilt analog zur Meningokokken-B-Impfung die Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte. Sie müssen die Applikation (€ 39,15 entsprechend der GOÄ-Ziffern 1, 5, 375, K1) bar oder mit Karte beim Besuch in der Praxis entrichten. Für das Medikament erhalten Sie von der uns beliefernden Apotheke eine Rechnung. 

Für Säuglinge, die vor dem 01.04.2024 geboren sind, gibt es keine Zulassung von Nirsevimab und auch keine garantierte Übernahme der Kosten durch die GKV. Eine Immunisierung ist grundsätzlich im Rahmen des Off-Label-Use als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) zu den Konditionen von Privatversicherten (siehe unten) möglich. Wir empfehlen jedoch aufgrund der Höhe der Kosten eine Übernahmeanfrage bei der Krankenkasse.

Für GKV versicherte Kinder:

Bitte beachten Sie, dass wir nach Anmeldung über das Formular, auf den Namen Ihres Kindes das Medikament bestellen. Wir haben versucht, die wichtigsten Fragen mit dem Infoblatt zu erklären. Etwaige Fragen, die sie von der Einwilligung zur Immunisierung abhalten könnten, bitten wir deshalb im Vorfeld zu klären

Für privat versicherte Kinder:

Eine Dosis Nirsevimab (Beyfortus®) kostet pro Dosis € 453,83. Die Injektion wird entsprechend der GOÄ-Ziffern 1, 5, 375, K1 mit € 39,15 vergütet. Für das Medikament erhalten Sie eine Rechnung von der uns beliefernden Apotheke, die Applikation ist wie gewohnt per Rechnung zu bezahlen.